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   BGH, 22.09.2020 - 6 StR 134/20   

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https://dejure.org/2020,29144
BGH, 22.09.2020 - 6 StR 134/20 (https://dejure.org/2020,29144)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2020 - 6 StR 134/20 (https://dejure.org/2020,29144)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2020 - 6 StR 134/20 (https://dejure.org/2020,29144)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Mordes; Es fehlt an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen anderen Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung ...

  • rewis.io

    Mord durch Unterlassen: Vorliegen einer "anderen" Straftat als Voraussetzung eines Verdeckungsmordes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 108 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 6 StR 134/20
    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen "anderen" Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten, selbst wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 73/09, NStZ-RR 2009, 239; Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06, StraFo 2007, 123, 124; Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 15).
  • BGH, 21.04.2009 - 1 StR 73/09

    Verdeckungsmord durch Unterlassen; beendeter Versuch und Rücktritt

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 6 StR 134/20
    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen "anderen" Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten, selbst wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 73/09, NStZ-RR 2009, 239; Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06, StraFo 2007, 123, 124; Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 15).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 6 StR 134/20
    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen "anderen" Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten, selbst wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 73/09, NStZ-RR 2009, 239; Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06, StraFo 2007, 123, 124; Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 15).
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: zu verdeckende Vortat, bedingter Vorsatz, Unterlassen,

    Handelte der Täter bereits von Anfang an mit (bedingtem) Tötungsvorsatz, ist für die Annahme eines Verdeckungsmordes kein Raum (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2020 - 6 StR 134/20; Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342; Senat, Beschluss vom 14. März 2017 - 2 StR 370/16, NStZ-RR 2017, 209, 210 je mwN; aA MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 255 f.).

    Es fehlt folglich an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen "anderen" Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten; ist diese Möglichkeit nicht auszuschließen, muss sie wegen des Zweifelsgrundsatzes gegebenenfalls zugunsten des Angeklagten angenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2020 - 6 StR 134/20).

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